Missbrauch oder berechtigte Klage? Dieser Fall sorgt bundesweit für Diskussionen
- jenshecht0
- vor 6 Tagen
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In Nordrhein-Westfalen sorgt seit Jahren eine Bewerberin für Aufsehen: Eine Trans-Person aus Nordrhein-Westfalen, hat inzwischen rund 240 Klagen gegen Arbeitgeber geführt – nahezu alle endeten mit einer zugesprochenen Entschädigung. Die Gesamtbeträge sollen sich auf mindestens 240.000 Euro summieren. Der Fall wirft eine kontrovers diskutierte Frage auf:
Handelt es sich um konsequent eingeforderten Schutz vor Diskriminierung – oder um ein systematisch betriebenes Geschäftsmodell?

Der Auslöser: Bewerbung bei einer Druckerei
Einer der zahlreichen Fälle betrifft eine Bewerbung bei einer Druckerei. Die Arbeitssuchende bewarb sich dort als Bürokauffrau, erhielt jedoch eine Absage aufgrund angeblich fehlender Qualifikation. Sie hingegen ist überzeugt, dass ihre Ablehnung auf ihre Geschlechtsidentität zurückzuführen war. Sie verklagte das Unternehmen auf 5.000 Euro Entschädigung. Im Vergleich einigte man sich schließlich auf eine Zahlung von 700 Euro.
Hundertfach vor Gericht – und fast immer erfolgreich
Nach Angaben mehrerer Arbeitsgerichte in NRW ist die Bewerberin längst keine Unbekannte mehr. Allein das Arbeitsgericht Bielefeld meldete 239 geführte Verfahren mit ihr – und jedes Mal erhielt sie einen Anspruch zugesprochen. In einzelnen Fällen sollen Arbeitgeber über 3.000 Euro zahlen müssen.
Schätzungen zufolge hat sie auf diese Weise eine sechsstellige Summe erzielt. Die Entschädigungen werden nicht auf Sozialleistungen angerechnet und gelten steuerlich als nicht zu versteuernde Einnahmen.
Typische Ansatzpunkte: Formulierungen & Fehler in Ausschreibungen
In vielen der Fälle sollen Formfehler in Stellenanzeigen eine Rolle gespielt haben – etwa:
fehlender Hinweis auf „divers“ bei der Geschlechtsangabe
Formulierungen wie „junges Team“
unpräzise oder unvollständige Texte
Pflichtverletzungen wie fehlende Meldungen an die Agentur für Arbeit
Auch in einem anderen Fall sah sich die Bewerberin aufgrund ihrer Geschlechtsidentität und ihres Alters benachteiligt. Die Klage endete mit einem Vergleich von 3.750 Euro.
Zweifel an der Motivation – oder legitime Verteidigung des eigenen Rechts?
Kritiker stellen infrage, ob es ihr tatsächlich um eine berufliche Perspektive geht. So äußerte beispielsweise eine beteiligte Personalleitung, die eingereichten Bewerbungen seien oft schlecht oder unvollständig gewesen. Andere sehen ein bewusst betriebenes Vorgehen: wiederholte Bewerbungen, systematische Fehlersuche, schnelle Klagen.
Die Bewerberin selbst weist diese Vorwürfe zurück. Sie betont, dass sie lediglich Benachteiligungen im Bewerbungsprozess geltend macht. Das Vorgehen sei ihr gutes Recht, und die Gerichte hätten ihr wiederholt zugestimmt.
Ein Fall zwischen Diskriminierungsschutz und möglichem Missbrauch
Der Fall zeigt eindrücklich, wie komplex der Umgang mit Diskriminierungsvorwürfen im Arbeitsmarkt ist. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Bewerberinnen und Bewerber vor Benachteiligung – doch es eröffnet zugleich Spielräume, die kritisch betrachtet werden.
Dieser Fall veranschaulicht:
wie wichtig diskriminierungsfreie Stellenanzeigen sind
dass Formulierungen weitreichende Folgen haben können
wie stark Gerichte auf Feinheiten achten
wie sich wiederkehrende Klagen auf Unternehmen auswirken können
Gleichzeitig führt er zu der Frage, ob rechtliche Regelungen so gestaltet sind, dass sie einerseits effektiv schützen – andererseits aber auch nicht ungewollt ausgenutzt werden können.
Ein Thema, das weiter für Diskussion sorgen wird
Die Geschichte von der Bewerberin zeigt einen Grenzbereich zwischen berechtigtem Schutz vor Ungleichbehandlung und der möglichen Ausnutzung gesetzlicher Mechanismen.
Ob man ihr Vorgehen als legitime Selbstverteidigung oder als systematischen Vorteilssuchstil einordnet – fest steht, dass Unternehmen sensibler denn je auf Formulierungen, Prozesse und Abläufe im Recruiting achten müssen, um Missverständnisse und Risiken zu vermeiden.


